Abrechnung Psychotherapie

Für die Praxis besteht keine Kassenzulassung. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen üblicher Weise keine Kosten, die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte 2,3facher Satz. Bei privaten Versicherungen und Zusatzversicherungen ist zu klären, ob die homöopathische ärztliche (nicht: heilpraktische) Leistung im Katalog enthalten ist.